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Herzlich Willkommen auf der Homepage von Gesa Rosebrock
Über mich Ich bin seit 1991 als Tagesmutter tätig; damals war mein Sohn ein Jahr alt. Der Umgang mit ihm machte mir so viel Spaß, dass ich beschloss, diese Freude beruflich umzusetzen. Um die nötigen Informationen für meinen Berufswunsch zu bekommen, trat ich im Jahr 1991 dem Verein Tagesmütter und –väter Stormarn e.V. bei. In den nunmehr 29 Jahren meiner Vereinsmitgliedschaft war ich unter anderem vier Jahre lang als 2. Vorsitzende tätig. Seit 1999 bin ich für die Organisation unseres zweimal im Jahr stattfindenden Flohmarkts rund ums Kind zuständig. Zu Beginn meiner Tätigkeit betreute ich neben meinem Sohn nur ein weiteres Kind, doch nachdem drei Jahre später meine Tochter geboren wurde, kam ich auch mit der Betreuung mehrerer Kinder gut zurecht. Heute bringen mich nicht einmal fünf temperamentvolle Kinder gleichzeitig aus der Ruhe. Ich bin ordnungsgemäß beim Jugendamt Bad Oldesloe gemeldet. Das Amt erfasst meine Daten und erteilt mir die Pflegeerlaubnis für meine Tageskinder. Für Sie als Eltern bzw. Elternteil ist das Jugendamt Ansprechpartner für Zuschüsse gemäß § 23 KJHG; diese werden beispielsweise dann gezahlt, wenn Sie allein erziehend sind, eine Ausbildung machen oder ein sehr geringes Einkommen haben. Kindertagespflege ist ab 01.08.2020 kostengleich analog einer institutionellen Betreuung! Fördermöglichkeiten durch den Kreis Stormarn# Eine Förderung durch das Jugendamt ist möglich Die Richtlinien des Kreises Stormarn sehen vor, dass die Förderung nach § 23 SGB VIII von der Kindertagespflegeperson zu beantragen und von den Eltern mit zu unterzeichnen ist. Die Förderung wird frühestens ab Antragseingang beim Jugendamt gewährt. Kostenbeitrag der Eltern ab dem 01.08.2020: Die Eltern und das Kind werden zu den Kosten der Leistungen zur Förderung von Kindern in Tagespflege herangezogen. Die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege nach § 23 SGB VIII erfolgt gem. § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII durch die Festsetzung eines Kostenbeitrages. Der Kostenbeitrag ist an das Jugendamt zu zahlen. Der Kostenbeitrag beträgt für Eltern und Kinder pro wöchentlicher Betreuungsstunde 7,21 € für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben, 5,66 € für ältere Kinder.   Berechnungsbeispiel der Betreuungskosten ab 01.08.2020 für Eltern zur Information bei Kindern U3:   Std. pro Woche x 7,21 € = Höchstbeitrag zu den Betreuungskosten für Eltern pro Monat bei Kindern Ü3:   Std. pro Woche x 5,66 € = Höchstbeitrag zu den Betreuungskosten für Eltern pro Monat zusätzlich (nicht in den Betreuungskosten enthalten) muss das Essengeld gezahlt werden! Für Sie als Eltern bzw. Elternteil könnte bei einem sehr geringen Einkommen, beispielsweise dann, wenn Sie allein erziehend sind, eine Ausbildung machen oder ähnliches auch noch die Sozialstaffel greifen, nach der Sie weniger oder auch gar nichts zahlen müssen. Geschwisterermäßigung: Die Möglichkeit der Berücksichtigung einer Geschwisterermäßigung findet im Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und 24 SGB VIII des Kreises Stormarn Beachtung. Die Geschwisterermäßigung ist einkommensunabhängig. Eine Berufstätigkeit der Eltern ist für die Gewährung der Geschwisterermäßigung nicht erforderlich. Die Geschwisterermäßigung wird ggf. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des betreffenden Kindes bewilligt. Der nach der Sozialstaffel bzw. nach den Richtlinien des Kreises Stormarn zur Förderung von Kindern in Tagespflege zu zahlende Beitrag ermäßigt sich für das zweite Kind um 50 %. Ab dem dritten Kind wird kein Beitrag erhoben. ACHTUNG: Die unverbindlichen Hinweise des Kindertagespflege Stormarn e.V. und der Kindertagespflegepersonen auf Zuschüsse ersetzen nicht die rechtsverbindlichen Auskünfte der Städte, Gemeinden und des Kreises Stormarn. In allen finanziellen Fragen über Zuschüsse zur Kindertagespflege beraten Sie gern die zuständigen Verwaltungsstellen im Landkreis Diese Seite kann nur einen allgemeinen Überblick geben ohne Anspruch auf Vollständigkeit Für weitere Informationen und die Beantwortung konkreter Fragen sind das Jugendamt und die Kommunen zuständig
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