Herzlich Willkommen auf der Homepage
von
Gesa Rosebrock
Über mich
Ich bin seit 1991 als Tagesmutter tätig; damals war mein Sohn ein Jahr alt. Der Umgang mit ihm
machte mir so viel Spaß, dass ich beschloss, diese Freude beruflich umzusetzen.
Um die nötigen Informationen für meinen Berufswunsch zu bekommen, trat ich im Jahr 1991 dem
Verein Tagesmütter und –väter Stormarn e.V. bei. In den nunmehr 29 Jahren meiner
Vereinsmitgliedschaft war ich unter anderem vier Jahre lang als 2. Vorsitzende tätig. Seit 1999 bin
ich für die Organisation unseres zweimal im Jahr stattfindenden Flohmarkts rund ums Kind
zuständig.
Zu Beginn meiner Tätigkeit betreute ich neben meinem Sohn nur ein weiteres Kind, doch nachdem
drei Jahre später meine Tochter geboren wurde, kam ich auch mit der Betreuung mehrerer Kinder
gut zurecht. Heute bringen mich nicht einmal fünf temperamentvolle Kinder gleichzeitig aus der
Ruhe.
Ich bin ordnungsgemäß beim Jugendamt Bad Oldesloe gemeldet. Das Amt erfasst meine Daten
und erteilt mir die Pflegeerlaubnis für meine Tageskinder.
Für Sie als Eltern bzw. Elternteil ist das Jugendamt Ansprechpartner für Zuschüsse gemäß § 23
KJHG; diese werden beispielsweise dann gezahlt, wenn Sie allein erziehend sind, eine Ausbildung
machen oder ein sehr geringes Einkommen haben.
Kindertagespflege ist ab 01.08.2020
kostengleich
analog einer institutionellen Betreuung!
Fördermöglichkeiten durch den Kreis Stormarn#
Eine Förderung durch das Jugendamt ist möglich
Die Richtlinien des Kreises Stormarn sehen vor, dass die Förderung nach § 23 SGB VIII von der
Kindertagespflegeperson zu beantragen und von den Eltern mit zu unterzeichnen ist.
Die Förderung wird frühestens ab Antragseingang beim Jugendamt gewährt.
Kostenbeitrag der Eltern ab dem 01.08.2020:
Die Eltern und das Kind werden zu den Kosten der Leistungen zur Förderung von Kindern in
Tagespflege herangezogen.
Die Heranziehung zu den Kosten der Tagespflege nach § 23 SGB VIII erfolgt gem. § 90 Abs. 1 Nr. 3
SGB VIII durch die Festsetzung eines Kostenbeitrages. Der Kostenbeitrag ist an das Jugendamt zu
zahlen.
Der Kostenbeitrag beträgt für Eltern und Kinder pro wöchentlicher Betreuungsstunde
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7,21 € für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben,
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5,66 € für ältere Kinder.
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Berechnungsbeispiel der Betreuungskosten ab 01.08.2020 für Eltern zur Information
bei Kindern U3: Std. pro Woche x 7,21 € = Höchstbeitrag zu den Betreuungskosten für Eltern pro
Monat
bei Kindern Ü3: Std. pro Woche x 5,66 € = Höchstbeitrag zu den Betreuungskosten für Eltern pro
Monat
zusätzlich (nicht in den Betreuungskosten enthalten) muss das Essengeld gezahlt werden!
Für Sie als Eltern bzw. Elternteil könnte bei einem sehr geringen Einkommen, beispielsweise dann,
wenn Sie allein erziehend sind, eine Ausbildung machen oder ähnliches auch noch die Sozialstaffel
greifen, nach der Sie weniger oder auch gar nichts zahlen müssen.
Geschwisterermäßigung:
Die Möglichkeit der Berücksichtigung einer Geschwisterermäßigung findet im Antrag auf Förderung
von Kindern in Tagespflege nach § 23 und 24 SGB VIII des Kreises Stormarn Beachtung.
Die Geschwisterermäßigung ist einkommensunabhängig. Eine Berufstätigkeit der Eltern ist für die
Gewährung der Geschwisterermäßigung nicht erforderlich. Die Geschwisterermäßigung wird ggf.
bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des betreffenden Kindes bewilligt.
Der nach der Sozialstaffel bzw. nach den Richtlinien des Kreises Stormarn zur Förderung von
Kindern in Tagespflege zu zahlende Beitrag ermäßigt sich für das zweite Kind um 50 %. Ab dem
dritten Kind wird kein Beitrag erhoben.
ACHTUNG:
Die unverbindlichen Hinweise des Kindertagespflege Stormarn e.V. und der
Kindertagespflegepersonen auf Zuschüsse ersetzen nicht die rechtsverbindlichen Auskünfte der
Städte, Gemeinden und des Kreises Stormarn.
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In allen finanziellen Fragen über Zuschüsse zur Kindertagespflege beraten Sie gern die
zuständigen Verwaltungsstellen im Landkreis
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Diese Seite kann nur einen allgemeinen Überblick geben ohne Anspruch auf Vollständigkeit
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Für weitere Informationen und die Beantwortung konkreter Fragen sind das Jugendamt und
die Kommunen zuständig